AKTUELL:
Neues aus Dresden ...
Kursangebote für die Zulassung als Anbieter von Betreuungs- oder Entlastungsleistungen bzw. Kombiangeboten Betreuung und Entlastung in Sachsen
AKTUELL Anbieter Unterstützung im Alltag:
Die sächsische Pflegeunterstützungsverordnung ist am 31.12.2021 in Kraft getreten.
Es wird für die bereits anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag eine Übergangsfrist bis 31.12.2022 geben, um die mit der neuen Verordnung geltenden Anerkennungsvoraussetzungen nachzuweisen.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung der Schulungserfordernisse für alle niedrigschwelligen Dienstleistungsangebote! Das gilt für:
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Anbieter reiner Entlastungsleistungen
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Anbieter kombinierter Betreuungs- und Entlastungsleistungen
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Anbieter reiner Betreuungsleistungen
Der Schulungsumfang wird für alle Anbieter einheitlich auf 40 Unterrichtseinheiten erhöht.
Unsere angepassten Kurskonzepte wurden bereits genehmigt, aktuelle Kursangebote finden Sie hier: KURSANGEBOTE
AKTUELL Nachbarschaftshelfer:
Unser nächster Kurs:
Donnerstag, 16.06.2021 von 09:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr und
Freitag, 17.06.2021 von 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
Mehr hier: KURSANGEBOTE
Nachbarschaftshelfer
Nachbarschaftshilfe in Sachsen
Nachbarschaftshelfer in Leipzig und Umgebung.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf:
125 Euro Entlastungsleistungen im Monat.
Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Neben zugelassenen Pflegediensten oder niedrigschwelligen Anbietern können Pflegebedürftige in Sachsen dafür auch sogenannte
Nachbarschaftshelfer
einsetzen.
Diese dürfen auch bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen abrechnen (ab Pflegegrad 2) .
Das sind bei:
- Pflegegrad 2 bis zu 275,60 €
- Pflegegrad 3 bis zu 519,20 €
- Pflegegrad 4 bis zu 644,80 €
- Pflegegrad 5 bis zu 798,00 €
Auch Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) können bis zu 2.418,00 € genutzt werden.
Wir empfehlen für die Erstellung eines optimalen Versorgungskonzeptes die kostenlose Beratung durch PflegeberaterInnen der Kassen oder unsere erfahrenen PflegeberaterInnen zu nutzen.
Mehr Informationen hier: Nachbarschaftshelfer
Anbieter von Entlastungsleistungen
Anbieter von Entlastungsleistungen in Sachsen
Entlastungsleistungen in Sachsen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf:
125 Euro Entlastungsleistungen im Monat.
Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Neben zugelassenen Pflegediensten oder Nachbarschaftshelfern können Pflegebedürftige in Sachsen dafür auch sogenannte
Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen
einsetzen.
Diese dürfen auch bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen abrechnen (ab Pflegegrad 2) .
Das sind bei:
- Pflegegrad 2 bis zu 275,60 €
- Pflegegrad 3 bis zu 519,20 €
- Pflegegrad 4 bis zu 644,80 €
- Pflegegrad 5 bis zu 798,00 €
Auch Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) können bis zu 2.418,00 € genutzt werden.
Wir empfehlen für die Erstellung eines optimalen Versorgungskonzeptes die kostenlose Beratung durch PflegeberaterInnen der Kassen oder unsere erfahrenen PflegeberaterInnen zu nutzen.
Mehr Informationen hier: Anbieter von Entlastungsleistungen