Nachbarschaftshelfer

Nachbarschaftshilfe in Sachsen

Nachbarschaftshelfer in Leipzig und Umgebung.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf:

125 Euro Entlastungsleistungen im Monat.

Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Neben zugelassenen Pflegediensten oder niedrigschwelligen Anbietern können Pflegebedürftige in Sachsen dafür auch sogenannte

Nachbarschaftshelfer

einsetzen. 

Diese dürfen auch bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen abrechnen (ab Pflegegrad 2) .

Das sind bei:

  • Pflegegrad 2 bis zu 275,60 €
  • Pflegegrad 3 bis zu 519,20 €
  • Pflegegrad 4 bis zu 644,80 €
  • Pflegegrad 5 bis zu 798,00 €

Auch Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) können bis zu 2.418,00 € genutzt werden.

Wir empfehlen für die Erstellung eines optimalen Versorgungskonzeptes die kostenlose Beratung durch PflegeberaterInnen der Kassen oder unsere erfahrenen PflegeberaterInnen zu nutzen.

Mehr Informationen hier: Nachbarschaftshelfer

Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Anbieter von Entlastungsleistungen in Sachsen

Entlastungsleistungen in Sachsen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf:

125 Euro Entlastungsleistungen im Monat.

Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Neben zugelassenen Pflegediensten oder Nachbarschaftshelfern können Pflegebedürftige in Sachsen dafür auch sogenannte

Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen

einsetzen.

Diese dürfen auch bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen abrechnen (ab Pflegegrad 2) .

Das sind bei:

  • Pflegegrad 2 bis zu 275,60 €
  • Pflegegrad 3 bis zu 519,20 €
  • Pflegegrad 4 bis zu 644,80 €
  • Pflegegrad 5 bis zu 798,00 €

Auch Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) können bis zu 2.418,00 € genutzt werden.

Wir empfehlen für die Erstellung eines optimalen Versorgungskonzeptes die kostenlose Beratung durch PflegeberaterInnen der Kassen oder unsere erfahrenen PflegeberaterInnen zu nutzen.

Mehr Informationen hier: Anbieter von Entlastungsleistungen