Kursangebote für die Zulassung als Anbieter von Entlastungsleistungen in Sachsen
AKTUELL:
Die sächsische Pflegeunterstützungsverordnung ist am 31.12.2021 in Kraft getreten.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung der Schulungserfordernisse für alle niedrigschwelligen Dienstleistungsangebote! Das gilt für:
- Anbieter reiner Entlastungsleistungen
- Anbieter kombinierter Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Anbieter reiner Betreuungsleistungen
Der Schulungsumfang wurde für alle Anbieter einheitlich auf 40 Unterrichtseinheiten erhöht.
Unser aktuelles Kursangebot:
Erste Kurse im Jahr 2023 | ||
5 Tage online | ||
Februar | ||
22.02.2023 bis 24.02.2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | jeweils 8 UE |
und | ||
27.02.2023 bis 284.02.2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | jeweils 8 UE |
5 Tage online | ||
März | ||
22.03.2023 bis 24.03.2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | jeweils 8 UE |
und | ||
27.03.2023 bis 28.03.2023 | 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr | jeweils 8 UE |
Kosten pro Teilnehmer
|
Gilt vorerst weiter: Sonderaktion „Pflegeunterstützungeverordnung“ statt 550 € nur 475 € zzgl. ges. Mehrwertsteuer Für Mitglieder des Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. 425 € zzgl. ges. Mehrwertsteuer jeweils inkl. umfangreicher Seminarunterlagen
|
Der Kurs wird sowohl für Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie für reine Entlastungsangebote anerkannt.
Damit sind Sie in Ihren Entscheidungen zur Zulassung als Kombiangebot bzw. reines Entlastungsangebot künftig flexibel.
Die Kurse werden Online mit Microsoft Teams durchgeführt. Um eine Interaktion zu ermöglichen sind Mikrofon, Lautsprecher (oder Headset) sowie eine Kamera zu empfehlen. Keine Kamera? Gerne stellen wir Ihnen – kostenlos – professionelle Webcams mit Mikrofon zur Verfügung. Die Zustellung erfolgt mit den Semiarunterlagen. Sie tragen lediglich den Rückversand.
Noch kein BBD e.V. Mitglied? Informationen zum Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. finden Sie hier:
Einfach Mitgliedsantrag (Download) mit Anmeldeformular mitschicken oder vorab anfordern. Mit Aufnahme erhalten Sie den rabattierten Preis oder eine entsprechende Rückerstattung.
Gerne können Sie mich dazu auch direkt ansprechen.
Ihr Karsten Junghans, Stellvertretender Vorstandsvoritzender im Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.
Anfrage Kurs "Entlastungsleistungen"
Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen in Sachsen
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf:
125 Euro Entlastungsleistungen im Monat.
Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Neben zugelassenen Pflegediensten oder Nachbarschaftshelfern können Pflegebedürftige in Sachsen dafür auch sogenannte
Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen
einsetzen.
Diese dürfen auch bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen abrechnen (ab Pflegegrad 2) .
Das sind bei:
- Pflegegrad 2 bis zu 275,60 €
- Pflegegrad 3 bis zu 519,20 €
- Pflegegrad 4 bis zu 644,80 €
- Pflegegrad 5 bis zu 798,00 €
Auch Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2) können bis zu 2.418,00 € genutzt werden.
Wir empfehlen für die Erstellung eines optimalen Versorgungskonzeptes die kostenlose Beratung durch PflegeberaterInnen der Kassen oder unsere erfahrenen PflegeberaterInnen zu nutzen.
Pflegende Angehörige – der größte Pflegedienst Deutschlands braucht Unterstützung!
Ziel der sächsischen Betreuungsangeboteverordnung ist der Auf- und Ausbau von Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige und für Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Personen.
Sie ergänzen mit ihren regionalen Angeboten die Dienste der professionellen Pflegeeinrichtungen bedarfsgerecht und individuell.
Angestrebt wird, den Wettbewerb und die Transparenz der Leistungsangebote zu fördern, die
Qualität der Angebote zu sichern sowie die Wahlfreiheit zwischen den Leistungsangeboten zu stärken.
Zuständig für die Anerkennung als Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.
Voraussetzungen für die Anerkennung niedrigschwelliger Entlastungsangebote
1. Voraussetzung für die Anerkennung eines niedrigschwelligen Entlastungsangebotes ist:
- eine Schulung der eingesetzten Beschäftigten mit den Inhalten nach § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a bis d durch eine Fachkraft nach § 5 Absatz 1 Nummer 4 Halbsatz 3; von der Schulung ausgenommen sind die Beschäftigten, die aufgrund eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses oder eines abgeschlossenen Studiums über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
- die Mitteilung über das geforderte Entgelt für die erbrachte Entlastungsleistung; das Entgelt ist als ein einheitlicher Pauschalbetrag inklusive sämtlicher Nebenkosten getrennt je nach Art der angebotenen Entlastung für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistung“ und das Angebot „Sonstiges“ jeweils pro Stunde und pro Person anzugeben.
- die Mitteilung des von der ARGE IK an den Antragsteller für sein Angebot vergebene IK.
- die Vorlage einer jährlichen Mitteilung bis zum 31. März beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, die Auskunft gibt über die Zahl der im abgelaufenen Kalenderjahr durch den Antragsteller entlasteten Personen, der geleisteten Entlastungsstunden und der dafür eingesetzten Beschäftigten sowie über den Inhalt und Umfang der durchgeführten Schulungen im abgelaufenen Kalenderjahr.
- die Vorlage einer Erklärung, wonach sich der Antragsteller mit der Veröffentlichung seiner Basisdaten, seines aktuellen Angebotes, dessen Inhalt und der Höhe des geforderten Entgeltes in dem nach Nummer 2 anzugebenden einheitlichen Pauschalbetrag in analoger und digitaler Form, zum Beispiel in der Datenbank „PflegeNetz Sachsen“, einverstanden erklärt.
- die Vorlage einer Erklärung, wonach sich der Antragsteller verpflichtet, Änderungen bei den Daten, mit deren Veröffentlichung er sich nach Nummer 5 einverstanden erklärt hat, unverzüglich dem Kommunalen Sozialverband Sachsen schriftlich mitzuteilen.
- ein Nachweis, dass der Antragsteller zur Deckung von Schäden, die durch die angebotene Entlastung entstehen können, ausreichend versichert ist.
2. Niedrigschwellige Entlastungsangebote durch Anbieter von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 bis 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gelten als anerkannt, wenn sie sich gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen im Freistaat Sachsen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. mit der Veröffentlichung ihrer Basisdaten, ihres aktuellen Angebotes, dessen Inhalt und der Höhe des geforderten Entgeltes in analoger und digitaler Form, zum Beispiel in der Datenbank „PflegeNetz Sachsen“, einverstanden erklärt haben.
Die Entlastungsleistung ist eine Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll.
Niedrigschwelliges Entlastungsangebot
Hier stehen die Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie die gezielte Unterstützung im Haushalt und der pflegenden Angehörigen im Vordergrund. Zu den Leistungen zählen u.a.:
- übliche Reinigungsarbeiten
- Wäschepflege
- Blumenpflege
- Erledigung des Einkaufs
- Fahrdienste zum Arzt oder anderen Terminen
- Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen / Banken
- Unterstützung im Umgang mit allgemeinen pflegebedingten Alltagsanforderungen
- Vermeidung sozialer Isolation
- Abbau von Überforderung
- Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit
Wo bekommt der Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen Rat und Unterstützung?
Neben der Pflegekasse informieren die Anbieter der Kurse und auch der Kommunale Sozialverband Sachsen unter
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Postfach 10 09 62
04009 Leipzig
NEU: Softwareangebot für Anbieter von Entlastungsleistungen
Leider gibt es sehr wenige verwertbare Softwareangebote für Betreuungsdienste und Anbieter von Entlastungsleistungen. Eine komplette Pflegedienstsoftware ist teuer und kompliziert. Mit herkömmlichen Rechnungsprogrammen lassen sich wiederum die erforderlichen Dokumente wie:
- Versorgungsvertrag
- Rechnung
- Leistungsnachweise
- Abtretungserklärungen
kaum kassentauglich erstellen.
Wir haben daher ein Angebot für Betreuungs- und Entlastungsdienste erstellt:
Die von uns genutzte Softwarelösung (Online/Cloud) wurde gezielt für Anbieter von Entlastungsleistungen modifiziert. Dabei sind mehr als 4 Jahre praktische Erfahrung mehrerer Unternehmen eingeflossen. Das Ergebnis ist eine leicht verständliche und einfach zu handelnde Lösung, die die Erfordernisse aller Pflegekassen erfüllt.
Inhalte:
- Administratorfunktion
- unbegrenzte Benutzer mit individuellen Einstellungen
- Versorgungsvertrag mit Leistungsverzeichnis
- Befüllbare Leistungsnachweise mit automatischer Erstellung kassenerprobter Rechnungen, Dokumente, Anträge, Abtretungserklärungen usw.
- Kundenverwaltung mit Kontrollsystem der abrechenbaren Leistungen
- Druckzentrum mit Sammelausdruck bzw. Speicherung als PDF
- und vieles mehr
Sie erhalten über uns das komplette Softearepaket inkl. Individualisierung, Einarbeitung und Support. Über unseren Gruppentarif auch noch zu Sonderkonditionen.
- Einmalige Einrichtungs- und Individualisierungsgebühr: 350,00 € brutto
- Laufende Lizenz- und Servicebegühr, monatlich: 75,00 € brutto
Coachingangebote für die Existenzgründung und Zulassung als Anbieter von Entlastungsleistungen in Sachsen
Mit unserer langjährigen Erfahrung in Unternehmensberatung, Trainings, Coachings, Kursen und Seminaren sind wir Ihnen gerne bei allen Fragen der Existenzgründung und Zulassung behilflich:
- Existenzgründungsberatung
- Erstellung von Businesplänen
- Information zu Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Begleitung in der Startphase
- Beratung zur Abrechnung der Leistungen bei den Pflegekassen
- Regelmäßige Coachings und Seminare (auch online)
- Vermittlung von Franchiseangeboten
- Vermittlung von Abrechnungs- und Serviceangeboten
- Vermittlung von Pflegekurs- und Pflegeberatungsangeboten
Unterstützt werden wir dabei von den PflegeberaterInnen der vivacus care GmbH, einem erfolgreichen Unternehmen von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Kontakt:
Telefonisch: +49 (0)341 90968331
Mail: info@vivacus.consulting
Downloads für Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen
Anbieter niedrigschwelliger Entlastungsleistungen in Sachsen finden
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten niedrigschwelligen Entlastungsangebot.
Zusätzlich helfen Ihnen unsere qualifizierten PflegeberaterInnen vor und während einer Pflege bei Beantragung eines Pflegegrades oder bei der Organisation und Optimierung der häuslichen Pflege.
Sie möchten für sich selbst oder für einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen und haben Fragen oder benötigen Unterstützung ?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Mögliche Beratungsinhalte:
- Beratung zur Antragstellung.
- Unterstützung bei Antragstellung.
- Vorbereitung des MDK Besuches.
- Besprechung des Gutachtens.
Sie pflegen bereits einen Angehörigen und haben Fragen oder benötigen Unterstützung ?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten bzw. schulen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Abgestimmt auf Ihre individuelle Pflegesituation.
Mögliche Schulungsinhalte:
- Einweisung in gängige Pflegetätigkeiten.
- Entlastung durch Hilfsmittel.
- Umgang mit demenziell erkrankten Menschen.
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Wohnraumanalyse und Sturzprophylaxe.
Kontakt:
Telefonisch: +49 (0)341 90968331
Mail: info@vivacus.care
oder mit folgendem Kontaktformular: